﻿# Geheimhaltungsvereinbarung
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# Geheimhaltungsvereinbarung

Geschäftsgeheimnis-Rahmen: Umfang der Händlerpreisgestaltung, technischer Zeichnungen und Portalzugangsdaten, Nutzungsgrenzen, Weitergaberegeln und Dauer.

Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026

## 1. Geltungsbereich

Dieses Dokument regelt die Geschäftsgeheimhaltung , nicht [den Schutz personenbezogener Daten](https://www.fenetresystems.com/de/datenschutzerklaerung/). Folgende Informationen, die FENETRE Systems San. ve Tic. Ltd. Şti. („FENETRE“) im Rahmen von Verhandlungen und Arbeiten zur [Händlerpartnerschaft](https://www.fenetresystems.com/de/haendlerpartnerschaft/), zum [Liefervertrag](https://www.fenetresystems.com/de/liefervertrag/) oder zum [Distributionsvertrag](https://www.fenetresystems.com/de/distributionsvertrag/) weitergibt, gelten als vertrauliche Informationen:

- Händlerspezifische Einkaufspreise und Rabattsätze,
- Der Inhalt erstellter Angebote und Proformarechnungen,
- Technische Zeichnungen, Installationsdokumentation und Produktionsinformationen,
- Händlerportal-Zugangsdaten und Portalinhalte,
- neue Produkt- und Serienpläne, noch nicht angekündigte Arbeiten.

## 2. Nutzungsgrenze

Vertrauliche Informationen werden nur für den Zweck verwendet, für den sie geteilt wurden: Angebotserstellung, Auftragsabwicklung, Montage und Kundendienst. Die Nutzung oder Weitergabe der Informationen in einer Weise, die einem Dritten zugutekommt, ist verboten.

Die Wiederverkaufspreise des Händlers liegen in seinem eigenen Ermessen; dieses Dokument enthält keine Regel, die die Verkaufspreise des Händlers festlegt oder einschränkt — die Vertraulichkeit der Händlereinkaufspreise stellt keine Wiederverkaufspreisbindung dar.

## 3. Weitergabebedingungen

Vertrauliche Informationen dürfen nur mit Mitarbeitern und Beratern der Gegenpartei geteilt werden, die sie für ihre Arbeit kennen müssen; diese Personen müssen an dieselbe Geheimhaltungspflicht gebunden sein. Die Weitergabe an unbefugte Dritte oder Wettbewerber ist verboten.

## 4. Ausnahmen

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:

- vor der Weitergabe öffentlich verfügbar waren,
- von der Gegenpartei unabhängig entwickelt oder auf anderem legitimen Weg erlangt wurden,
- aufgrund gerichtlicher Anordnung, Vollstreckungsmaßnahme oder Vorschrift offengelegt werden müssen — wo möglich mit vorheriger Mitteilung.

## 5. Dauer und Verstoß

Die Geheimhaltungspflicht bleibt für die Dauer der Geschäftsbeziehung und für 3 Jahre nach deren Ende in Kraft. Ein Verstoß oder Verdacht eines Verstoßes wird der Gegenpartei unverzüglich gemeldet; Rechte zur Schadensbehebung bleiben vorbehalten.

## 6. Beendigung der Beziehung

Bei Beendigung der Beziehung werden gedruckte vertrauliche Dokumente zurückgegeben oder vernichtet; der Portalzugang wird geschlossen und die Löschung digitaler Kopien kann verlangt werden.

Die türkische Fassung dieses Dokuments ist der rechtlich verbindliche Text.
